Empfangsdienst oder Pförtnerdienst
Wo die Grenze verläuft
Der Empfangsdienst arbeitet für den Gast, der Pförtnerdienst arbeitet am Zutritt. Am Tresen wird begrüßt, angemeldet und begleitet. An der Pforte werden Ausweise geprüft, Schlüssel geführt und Zufahrten dokumentiert. Der Unterschied entscheidet sich daran, wer durch Ihre Tür kommt: der Gast eines Gastgebers oder ein Lieferant mit Ladung.
VERGLEICH
Empfang, Pforte und Concierge nebeneinander
| Merkmal | Empfangsdienst | Pförtnerdienst | Concierge |
|---|---|---|---|
| Aufgabe | Gäste begrüßen, anmelden, begleiten, Telefon und Post führen | Zutritt regeln, Schlüssel führen, Lieferverkehr steuern | Bewohner und Mieter betreuen, Pakete annehmen, Handwerker einlassen |
| Typischer Ort | Bürohaus, Kanzlei, Praxis, Verwaltung | Werksgelände, Logistikstandort, Betriebshof, Behörde | Wohnanlage, gemischt genutztes Haus, Hotelnahe Lobby |
| Qualifikation | Sprachen, Auftreten, Software am Tresen | Ortskenntnis, Schichttauglichkeit, Meldedisziplin | Verbindlichkeit, Diskretion, Kenntnis der Hausorganisation |
| Zutrittskontrolle | Anmeldung und Besucherausweis nach Ihren Hausregeln | Ausweisprüfung, Schranke, Fahrzeug- und Warenverkehr | Zugang für Bewohner und angekündigte Gäste |
| Rechtlicher Rahmen | Servicetätigkeit | Servicetätigkeit, mit Bewachungsanteil Paragraf 34a GewO | Servicetätigkeit |
Die Zeile Rechtlicher Rahmen ist die wichtigste der fünf. Sie entscheidet, welche Anbieter Ihre Ausschreibung überhaupt bedienen dürfen. Alles darüber in der Tabelle lässt sich verhandeln, diese eine Zeile nicht.
GEWERBEORDNUNG
Wann fällt ein Auftrag unter das Bewachungsgewerbe?
Paragraf 34a der Gewerbeordnung regelt das Bewachungsgewerbe. Erlaubnispflichtig wird eine Tätigkeit, sobald jemand gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht. Den Ausschlag gibt der Auftrag. Ort und Berufsbezeichnung auf dem Namensschild ändern daran nichts. Zwei Menschen können nebeneinander am selben Eingang stehen und in zwei verschiedenen Rechtsrahmen arbeiten.
Als Servicetätigkeit gelten Gäste begrüßen, beim Gastgeber anmelden, Besucherausweise ausgeben und zurücknehmen, Schlüssel nach Hausordnung übergeben, Post annehmen, Telefon führen und Anlieferungen quittieren. Unter Bewachung fällt es, sobald ein Auftrag den Schutz von Eigentum oder Personen zum Gegenstand hat: Streifengang über das Gelände, Kontrolle mit Abwehrauftrag, Durchsetzung eines Hausverbots, Verfolgung von Alarmen, Werkschutz. Die Grenze im Einzelfall zieht die zuständige Behörde, und Ihr Leistungsverzeichnis sagt ihr, welcher Fall vorliegt.
Die Simplify Group besetzt Empfang und Pforte mit Servicekräften. Wir sind kein Bewachungsunternehmen. Verlangt Ihre Ausschreibung Bewachung nach Paragraf 34a, sagen wir das im Erstgespräch und benennen Ihnen den Weg.
MISCHFALL
Viele Häuser brauchen beides nacheinander
Viele Häuser im Rhein-Main-Gebiet brauchen beides und nacheinander. Ab 06:00 Uhr läuft die Pforte für die Frühschicht und die erste Anlieferung, ab 08:00 Uhr kommt der Tresen für Gäste und Telefon dazu. Wo der Betrieb klein genug ist, macht eine Person beides. Das spart eine Stelle. Es kostet Sie Aufmerksamkeit an der Rampe, sobald der erste Gast im Foyer steht.
Wer die Aufgaben an der Pforte im Einzelnen kennen will, findet sie im Beitrag zu den Aufgaben eines Pförtners.
Die Leistungen selbst stehen unter Empfangsdienst und Pförtnerdienst.
FRAGEN
Fragen
Fehlt Ihre Frage, rufen Sie an. Im Büro antwortet montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr jemand aus dem Betrieb.
Der Empfang arbeitet am Gast, die Pforte arbeitet am Zutritt. Am Tresen zählen Begrüßung, Anmeldung, Telefon und Post, an der Pforte zählen Ausweis, Schlüssel, Schranke und Anlieferung. Beide erfassen Besucher. Beide führen ein Protokoll.
Für reine Servicetätigkeit an der Pforte gilt die Erlaubnispflicht nicht. Sobald der Auftrag Bewachung enthält, greift Paragraf 34a der Gewerbeordnung mit Erlaubnis und Unterrichtung. Ihr Leistungsverzeichnis entscheidet, welcher Fall vorliegt.
In kleineren Häusern ja, mit zeitlicher Trennung. Pforte am frühen Morgen, Tresen ab Beginn der Bürozeit. Bei zwei getrennten Eingängen oder starkem Lieferverkehr brauchen Sie zwei Stellen, weil beide Aufgaben gleichzeitig Aufmerksamkeit fordern.
In Wohnanlagen und gemischt genutzten Häusern. Dort steht der Bewohner im Mittelpunkt, nicht der angemeldete Geschäftsgast, und die Paketmenge übersteigt die eines Bürohauses deutlich. Auch die Ansprechbarkeit am Abend spricht für diese Variante.
Nächster Schritt
Sprechen Sie mit uns über Ihren Empfang
Rufen Sie uns an unter 06195 677090 oder schreiben Sie an info@simplifygroup.de. Im Büro ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr jemand aus dem Betrieb am Apparat. Die Einsatzzeiten Ihres Empfangs legen Sie fest, auch am Wochenende und an Feiertagen.
- Telefon
- 06195 677090
- info@simplifygroup.de
- Erreichbar
- Büro Mo bis Fr 08:00 bis 18:00 Uhr
- Standort
- Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main